Luther ABC - B  

Stichwort: Bußgebet


Luther Portrait

In der Gottesdienstordnung der Luther- und Jakobikirche taucht das Bußgebet als solches nicht auf. Nach alter reformatorischer Tradition kann es aber am Anfang des Gottesdienstes erfolgen nach der Begrüßung und vor dem ersten Lied. Es ist eine Umformung des früheren priesterlichen Vorbereitungsgebetes der Messe in ein Gebet der versammelten Gemeinde. Sie stellt sich damit auf die Begegnung mit dem dreieinigen Gott ein. Die Betenden bekennen darin, was sie von Gott trennt. Das kann Sorge oder Unruhe, Leid oder Klage, Unvermögen oder Versagen sein. Die Menschen, die zum Gottesdienst gekommen sind, werden auf diese Weise da abgeholt, wo sie gerade sind. Das Gebet erwächst also aus der menschlichen Situation und öffnet die Gemeinde für das gottesdienstliche Geschehen. Eine Formulierung ist deshalb nicht vorgegeben. Sinnvoll ist allerdings, wenn es als Dialog gesprochen wird und aus zwei Teilen besteht: einer Anrede des Pastors oder der Pastorin an die Gemeinde, die mit der Aufforderung schließt, Gott um Vergebung zu bitten, und eine von der Gemeinde mitgesprochene Vergebungsbitte. Dazwischen kann zu stiller Besinnung eingeladen werden. Die klassische Form lautet folgendermaßen: Pastor/in: „Wir sind hier zusammengekommen, um miteinander das Wort Gottes zu hören, ihn in Lied und Gebet anzurufen. Weil wir aber von Gottes Weg abgewichen sind und aus eigener Kraft nicht zurückfinden können, lasst uns unsern himmlischen Vater um sein Erbarmen bitten.“ – Stille – Gebet der Gemeinde: „Der allmächtige Gott erbarme sich unser, er vergebe uns unsere Sünde und führe uns zum ewigen Leben. Amen. Nimm von uns, Herr, unsere Sünde und verleihe uns, dass wir mit lauterem Herzen und reinen Lippen diesen Gottesdienst feiern und dich preisen. Durch Jesus Christus, unsern Herrn. Amen.“

Ihre Pastorin Gesa Bartholomae

 

  Lutherkirche Kiel