Wir über uns
In den Kirchenvorstand kann jedes Gemeindeglied gewählt werden, dass mindestens 18 Jahre alt ist. Nach oben gibt es keine Altersbegrenzung. Der Kirchenvorstand ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet der Kirchenvorstand in allen Fragen des gemeindlichen Lebens.
(Artikel 14 Verfassung der Nordelbischen Kirche)

geb. 1957
Pastorin

geb. 1979
Rechtsreferendar

geb. 1946
Jurist / Beamter

geb. 1960
Historikerin

geb. 1943
Rentner / Heilpädagoge

geb. 1962
Kindergartenleiterin

geb. 1966
Pastor

geb. 1969
Dipl.-Verwaltungswirt

geb. 1948
Finanzbeamtin

geb. 1962
Grundschullehrerin

geb. 1964
Pastorin

geb. 1952
Nachrichtenredakteur (epd)

geb. 1962
Küster
Lutherkirche Kiel